Seit 8. Juni 2007 ist durch Zustimmung des Bundesrats zur Energieeinsparverordnung der Weg zu den Energieausweisen geklärt: Für Wohngebäude mit Fertigstellung bis 1965 ist er ab 1. Juli 2008 Pflicht, jüngere Wohngebäude müssen über ihn ab 1. Januar 2009 verfügen, Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009.
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